Chirondo Seminare

AGB

1. ALLGEMEINES

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Seminare, Trainings und Coachings von Firma Doreen Beier und Dr. Stephan Buchhester GbR, im weiteren „Chirondo“, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. durch die Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer / Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an und erklärt zugleich, dass diese Vertragsbestandteil sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden von Chirondo gelten nicht für die zwischen Kunden und Chirondo zustande gekommenen Verträge über die Leistung von Chirondo.

1.1 Vertragsschluss

Die Bestellung von Veranstaltungen, Seminaren, Trainings und Coachings kann per Brief, per Fax oder E-Mail vorgenommen werden und gilt als verbindliche Beauftragung. Mit dieser Bestellung erkennt der Teilnehmer / Kunde die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen von Chirondo als verbindlich an. Mit der Bestätigung von Chirondo an den Teilnehmer / Kunden, die per Brief, per Fax oder per E-Mail erfolgen kann, kommt der Vertrag zwischen Chirondo und dem Vertragspartner zustande.

1.2 Sicherheitshinweise

Jeder Teilnehmer erhält mit der Rechnung in zweifacher Ausfertigung die Sicherheitshinweise (Stallregeln). Die Sicherheitshinweise sind zusätzlicher Vertragsbestandteil. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eine von Ihm unterzeichnete Ausfertigung vor Seminarbeginn an Chirondo auszuhändigen. Im Fall der Weigerung oder Missachtung der Sicherheitshinweise ist Chirondo berechtigt, den Teilnehmer nicht zur Veranstaltung zuzulassen oder von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren oder eine nachträgliche Verringerung der Zahlung ausgeschlossen.

2. OFFENE VERANSTALTUNGEN

Zu den offenen Veranstaltungen zählen alle Seminare und Trainings, die Chirondo öffentlich mit Terminen ausschreibt.

2.1 Anmeldung für offene Veranstaltungen

Anmeldungen können per Brief, per Fax oder per E-Mail erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Chirondo bestätigt die Anmeldung zu offenen Veranstaltungen. Mit der Bestätigung kommt der Vertrag zwischen Chirondo und dem Teilnehmer/Kunden zustande.

2.2 Zahlungsbedingungen für offene Veranstaltungen

Mit der Bestätigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung, die sofort ohne Abzug fällig ist. Die Teilnahmegebühren sind auch bei kurzfristiger Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung kann die vom Teilnehmer reservierte Veranstaltungsteilnahme anderweitig vergeben werden.

Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung. Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten, außer, sie werden ausdrücklich zwischen dem Teilnehmer/Kunden und Chirondo vereinbart. Die Verpflegung der Teilnehmer während der Seminardauer übernimmt Chirondo nur, wenn dies in der Seminarausschreibung ausdrücklich geregelt oder im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.

Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Teilnehmer Sorge zu tragen.

2.3 Stornierung durch den Teilnehmer bei einer offenen Veranstaltung

Stornierungen haben stets schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Bei einer Abmeldung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet Chirondo den Teilnehmern die Teilnahmegebühr zu 100%, bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu 50%, bis zu einer Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu 25%. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung. Die sich daraus ergebenden Einbehalte verstehen sich als pauschalierte Schadenersatzbeträge. Dem Teilnehmer/Kunden wird es jedoch ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass Chirondo durch die Stornierung kein oder nur ein geringerer Schaden als die Pauschale eingetreten ist.

2.4 Vertragsrücktritt durch Chirondo bei einer offenen Veranstaltung

Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder eines oder mehrerer Pferde durch Chirondo trotz intensiver Bemühungen nach Ersatz oder aus anderen organisatorischen Gründen nicht möglich, behält sich Chirondo vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. Gleiches gilt bei Nichtzustandekommen der Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der Hälfte der in der Veranstaltungs-beschreibung genannten maximalen Teilnehmerzahl.

Muss eine Veranstaltung von Chirondo abgesagt werden, erstattet Chirondo die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang an den Teilnehmer zurück. Alternativ erhält der Teilnehmer mehrere Ersatztermine zur Auswahl.

Weitergehende Ansprüche gegen Chirondo wegen einer oder mehrerer abgesagten Veranstaltungen sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatzansprüchen, außer Chirondo hat vorsätzlich oder grob fahrlässig die Nichtdurchführung der Veranstaltung verschuldet.

3. GESCHLOSSENE VERANSTALTUNGEN/ COACHINGS

Zu den geschlossenen Veranstaltungen / Coachings zählen Seminare, Trainings, Vorträge die speziell auf die jeweiligen Belange eines Unternehmens oder einer Privatperson abgestellt sind und die die Erbringung einer individuellen Beratungs- und/oder Dienstleistung für ein Unternehmen oder eine Privatperson beinhalten.

3.1 Auftragserteilung geschlossene Veranstaltungen / Coachings

Die Angebotserstellung durch Chirondo erfolgt per Fax oder E-Mail. Mit der Bestätigung des Angebotes durch den Kunden in Textform kommt der Vertrag unter Einbeziehung der AGBs von Chirondo zwischen Kunde und Chirondo zustande.

3.2 Zahlungsbedingungen geschlossene Veranstaltungen / Coachings

Bei geschlossenen Veranstaltungen wird das vereinbarte Honorar zu 50% vier Wochen vor der Veranstaltung und zu 50% direkt nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Im Falle, dass der Kunde bzw. ein oder mehrere Teilnehmer die Leistungen gar nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht für den nicht wahrgenommenen Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

Im Rahmen von mehreren Veranstaltungsterminen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Die Rechnungsbeträge sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die in Rechnung gestellten Honorare beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung gemäß dem durch den Kunden bestätigten Angebot. Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten, außer, sie sind ausdrücklich vereinbart. Die Verpflegung der Teilnehmer während der Seminardauer übernimmt Chirondo nur, wenn dies innerhalb des bestätigten Angebotes oder vertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Kunde Sorge zu tragen.

3.3 Stornierung durch den Kunden bei geschlossenen Veranstaltungen / Coachings

Wird eine geschlossene Veranstaltung vom Kunden bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert, so werden 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei späterer Stornierung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Die sich daraus ergebenden Einbehalte verstehen sich als pauschalierte Schadenersatzbeträge.Dem Teilnehmer / Kunden wird es jedoch ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass Chirondo durch die Stornierung kein oder nur ein geringerer Schaden als die Pauschale eingetreten ist.

Bereits angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung gesondert abgerechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei der Verschiebung einer vereinbarten und terminierten Veranstaltung durch den Kunden ist Chirondo berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

3.4 Rücktritt durch Chirondo

Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder der Pferde oder aus anderen organisatorischen Gründen nicht möglich, behält sich Chirondo vor, den Veranstaltungstermin abzusagen.

In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren oder Honorare zurückgestattet. Alternativ werden mindestens zwei Ersatztermine innerhalb der nächsten sechs Monate angeboten. Im Falle der Inanspruchnahme von Ersatzterminen durch den Kunden wird hierzu eine Zusatzvereinbarung zwischen dem Kunden und Chirondo abgeschlossen.

Weitergehende Ansprüche gegen Chirondo wegen einer oder mehrerer abgesagten Veranstaltungen sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatzansprüchen, außer Chirondo hat vorsätzlich oder grob fahrlässig die Nichtdurchführung der Veranstaltung verschuldet.

4. DOZENTENKLAUSEL

Chirondo behält sich vor, einen Wechsel in der Person des jeweiligen Dozenten vorzunehmen. Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Dies gilt auch für eine zumutbare Verlegung des Seminarortes.

5. HAFTUNG

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Chirondo haftet auf Schadensersatz nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Chirondo nur und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, die zur Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.

Die Haftung für höhere Gewalt durch Chirondo ist ausgeschlossen.

6. AUFRECHNUNG

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

7. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Chirondo und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Vertragsrechtes ist ausgeschlossen, außer das es vereinbart wurde.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Chirondo ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

An die Stelle einer ganz oder teilweise unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Jede von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abweichung von der Schriftform.

August 2011, Leipzig

CHIRONDO GbR
Doreen Beier und Dr. Stephan Buchhester
Ritter-Pflugk-Straße 20, 04249 Leipzig
www.chirondo.de

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